Hausverwaltung Neuhaus 
  Vermietung von  Ferienhäusern
in Kellenhusen

 

        

  Reisebedingungen         

        

  

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus bestellt und zugesagt worden ist.  

 

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.  

 

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienhauses, dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Summe des im Mietvertrag angegebenen Mietpreises.  

 

4a. Der Gast ist verpflichtet, bei Rücktritt oder Nichtinanspruchnahme des Ferienhauses 90 % des vereinbarten Preises als Schadenersatz zu Leisten.  

 

4b. Ein Rücktritt muss immer schriftlich an die Adresse des Vermieters erfolgen.  

 

5. Der Vermieter ist auf Treu und Glauben gehalten, das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.  

 

6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Ferienhauses hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4a. errechneten Betrag zu zahlen.  

 

7. Preise: Verbindlich ist das im Vertrag abgegebene Angebot. Die Kur-abgabe wird extra berechnet und ist mit der Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Kurkarten werden Ihnen nach Eingang des Mietpreises und der Kurabgabe zugesandt.  

 

8. Der Mieter ist für verursachte Schäden haftbar. Bei Verlust der Haus-schlüssel werden die Schlösser auf Kosten des Mieters gewechselt. Er haftet auch hier für etwaige Folgeschäden.

 

9. Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an den Vermieter zu richten. Dieser ist verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist.  

 

10. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Nähere Auskunft bekommen Sie bei uns, bitte rufen Sie uns an.  

 

11. Ist eine dieser Klauseln unwirksam, so wird sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt § 306 Abs. 2 BGB). Der Vertrag bleibt im übrigen wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB).  

 

12. Das Laden von Elektro oder Hybrid Autos ist nicht im Mietpreis enthalten und nicht ohne Absprache gestattet. Achtung, auch Gefahren durch Überhitzungen und ggf.  Kabelbränden. Sollten durch unsachgemäße Handlungen Schäden entstehen, trägt der Mieter die Kosten.

13. Das Rauchen im Ferienhaus Meisenweg 26 und 28 ist nicht gestattet.


Stand: 07.11.2021